Freihandel, präferenzieller Ursprung

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlung dieser Abkommen gilt jedoch nur für Waren, die die vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen erfüllen.

Zollpräferenzen

Exportieren Sie Ihre Waren? Damit eine aus der Schweiz ausgeführte Ware im Bestimmungsland (Freihandelspartnerland) von Zollpräferenzen (Reduktion oder Befreiung von Zöllen) im Rahmen des entsprechenden Abkommens profitieren kann, müssen Sie einen entsprechenden Ursprungsnachweis beantragen/ausstellen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_ausfuhr/freihandel_praeferenzieller-ursprung.html