Verwendung eines unverzollten Luftfahrzeugs

Ob Sie ein unverzolltes Luftfahrzeug in der Schweiz verwenden dürfen, hängt insbesondere davon ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben und für welchen Zweck Sie das Luftfahrzeug verwenden.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Luftfahrzeug benutzen. Dies gilt auch für gemietete oder ausgeliehene Luftfahrzeuge. Eine Spezialregelung für 12 grenzüberschreitende Hin- und Rückflüge pro Jahr ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Personen mit Wohnsitz im Ausland

Sie dürfen ein unverzolltes Luftfahrzeug nur während einer beschränkten Zeit in der Schweiz benutzen.

Widerhandlungen

Wenn Sie unberechtigt ein unverzolltes Luftfahrzeug in der Schweiz benutzen oder Formalitäten nicht einhalten, müssen Sie die Einfuhrabgaben für das Luftfahrzeug (Zoll, Mehrwertsteuer) nachentrichten. Zudem müssen Sie mit der Einleitung eines Zollstrafverfahrens rechnen.

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/grenzueberschreitende-fluege/verwendung-eines-unverzollten-luftfahrzeugs.html